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Sicherung der Arbeitsfähigkeit der Betriebsräte mit Blick auf Covid-19

EU-Mitgliedstaaten müssen Arbeitgeber zu systematischer Zeiterfassung verpflichten.

Wiederverheiratung eines Chefarztes eines katholischen Krankenhauses ist kein zur Kündigung berechtigender Loyalitätsverstoß.

Arbeitgeber müssen über nicht genommenen Urlaub aufklären und über Urlaubsverfall klar und rechtzeitig informieren.

Erworbener Anspruch auf bezahlten Jahresurlaub geht nicht automatisch verloren, weil der Urlaub nicht beantragt wurde.

Erben eines verstorbenen Arbeitnehmers können finanzielle Abgeltung nicht genommenen Urlaubs verlangen.

Arbeitgeber muss Reisezeiten bei Auslandsentsendung wie Arbeit vergüten.

Mindestlohn einschließende arbeitsvertraglichen Verfallklausel ist unwirksam.

Kirchlicher Arbeitgeber darf für Referentenstelle keine Religionszugehörigkeit fordern.

Kein Anspruch auf Verzugspauschalen bei Lohnverzug.

Stärkung der betriebliche Altersversorgung.

Befristete Teilzeit startet 2019.

Erhöhung des Mindestlohns ab Januar 2024.

Der gesetzliche Mindestlohn wird bis Januar 2025 auf 12,82 € brutto angehoben, und zwar:

ab 01.01.2024 auf 12,41 € brutto je tatsächlich geleisteter Arbeitsstunde;

ab 01.01.2025 auf 12,82 € brutto je tatsächlich geleisteter Arbeitsstunde.