Mandanten kommen zu uns mit im Wesentlichen einem Ziel:

Sie wollen ihr Recht.

Dies und nicht weniger wollen wir erreichen.

Herr Rechtsanwalt Fulde berät deutschlandweit Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, Betriebsräte und Unternehmen in Belangen des individuellen und kollektiven Arbeitsrechts.

Für Arbeitnehmer (m/w/d) übernehmen wir die Abwehr von Kündigungen und Abmahnungen durch den Arbeitgeber, die Verhandlung von Abfindungen und die Durchsetzung von Ansprüchen aus dem Arbeitsverhältnis, z.B. auf Zahlung von Arbeitsentgelt, Erteilung und Korrektur von Arbeitszeugnissen, Urlaubsabgeltung, Gewährung von Teilzeit oder Familienpflegezeit etc.

Zudem wird der Herr Rechtsanwalt Fulde von Betriebsräten mit der Beurteilung und Durchsetzung kollektivrechtlicher Informations-, Mitwirkungs- und Mitbestimmungsrechte beauftragt, sei es als Sachverständiger nach § 80 Abs. 3 BetrVG, als Prozessvertreter im arbeitsgerichtlichen Beschlussverfahren, in betriebsverfassungsrechtlichen Einigungsstellen oder in Betriebsratsseminaren als Dozent. Aktueller Beratungsbedarf besteht zu Strategien der Sicherung und Gestaltung künftiger Mitbestimmung im Lichte  von Digitalisierung, Smart-Factory und agiler Arbeit.

Arbeitgeber beraten wir zu Strategien und rechtlichen Anforderungen bei Umstrukturierungsmaßnahmen, zur Vorbereitung und Durchführung personeller Maßnahmen im Einzelnen sowie zu Fragen der betriebsverfassungsrechtlichen Mitbestimmung. Auf Arbeitgeberseite bilden die Auswirkungen europarechtlicher Vorgaben zu Berichterstattung über Arbeitnehmerbelange und Compliance sowie zur Übertragung von Resturlaub einen sinnvollen Schwerpunkt anwaltlicher Beratung.

Die Tätigkeit für beide Betriebsparteien ist kein Bruch mit Dogmen, sondern ein Mehrwert für die gesamte Mandantschaft, den wir gerne auch Ihnen zur Verfügung stellen. Nur wer die Erwartungen und Handlungsweisen seines Gegenübers aus eigener Tätigkeit einzuschätzen vermag, wird rechtlich und strategisch richtig beraten und die Interessen des Mandanten durchsetzen. Es gibt nur ein Arbeitsrecht.

Sprechen Sie uns gerne auch zu anderweitigen Fragestellungen an. Erforderlichenfalls bilden wir für Sie Allianzen mit kooperierenden Kollegen, Notaren und Steuerberatern.

Wir freuen uns auf ein persönliches Kennenlernen und darauf, Ihre Interessen erfolgreich wahrzunehmen!