Der von der Bundesregierung eingebrachte Gesetzesentwurf (BT-Drs.: 19/4673) bezweckt eine Verringerung der Risiken der betrieblichen Alters-vorsorgung vor. So sollen Versorgungsanwärter und – empfänger besser informiert werden.

Zudem wird der Ausbau des Risikomanagements der Pensionskassen und Pensionsfonds geregelt. Einrichtungen der betrieblichen Altersversorgung werden verpflichtet, sich in Zukunft intensiver mit den Risiken auseinandersetzen, denen sie ausgesetzt sind oder sein können und wie mit diesen Risiken umzugehen ist.

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